Ihre Generationenberatung zu allen Erb- und Nachlass Themen
Herzlich willkommen auf meiner Webseite zur Generationenberatung – Ihrem zuverlässigen Wegweiser in Fragen rund um Vermögensübergang und Nachlassplanung. Ich verstehe die Komplexität und Sensibilität, die mit Themen wie Erbschaftssteuer, Freibetrag Erbschaftssteuer und Erbe Pflichtteil einhergehen. Gerne biete ich Ihnen fundierte Informationen, um Ihnen bei der optimalen Gestaltung Ihres Vermögensübergangs zu helfen. Als Generationenberatung helfe ich Ihnen in allen Erb- und Nachlassangelegenheiten zurecht zu kommen und gebe Ihnen wertvolle Ratschläge, sowie nützliche Tipps für eine sichere und nachhaltige Vermögensplanung. Ich begleite Sie auf dem Weg zu einer individuellen Lösung, die Ihren persönlichen Bedürfnissen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Erbe klug verwalten und dabei die erbschaftssteuerlichen Aspekte im Blick behalten. Ihre Generationenberatung für eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Vermögensplanung.
Von Erbe bis Zukunft: Generationenberatung für nachhaltige Vermögensplanung.
Ich bin hier, um Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen umfassende Informationen zu verschiedenen relevanten Themen zu bieten. Meine Experten stehen Ihnen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die Weichen für eine sichere Zukunft zu stellen. Unter anderem erhalten Sie von uns vertiefte Einblicke in folgende essenzielle Themen:
Ihr Generationenberater zu folgenden Themen.
Als Generationenberater stehe ich Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite, um Ihnen in den Bereichen Finanzen, Recht, Steuern und Emotionen umfassende Unterstützung zu bieten.
Finanzen
Recht
Steuern
Emotionen
Oft gestellte Fragen & Antworten
In unseren FAQs finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Generationenberatung.
Bei der gesetzlichen Erbfolge richtet sich die Verteilung des Erbes nach dem Verwandtschaftsgrad der Erben. Als Beispiel: Der Erblasser ist verheiratet und hat 2 Kinder. In dem Fall würden 50% des gesetzlichen Erbes an den Ehepartner und jeweils 25% an die 2 Kinder von den verbleibenden 50% aufgeteilt werden.
Grundsätzlich gilt, dass zunächst die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben. Dies sind in der Regel der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder. Falls der Erblasser nicht verheiratet ist so erben nur die Kinder, sofern es auch diese nicht gibt können auch andere Verwandte erbberechtigt sein.
Wenn keine testamentarische Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden die nächsten Verwandten des Verstorbenen berücksichtigt. In der Regel erben der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder zuerst. Als Beispiel: Der Erblasser ist verheiratet und hat 2 Kinder. In dem Fall würden 50% des gesetzlichen Erbes an den Ehepartner und jeweils 25% an die 2 Kinder von den verbleibenden 50% aufgeteilt werden.
Ein Testament ist ein rechtsgültiges Dokument, das Ihre Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens nach dem Tod festlegt. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn Sie ein Testament erstellen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind und Ihr letzter Wille wirksam umgesetzt wird.
Es liegt in der Verantwortung der Erben, die Erbschaftssteuer selbstständig zu ermitteln und beim Finanzamt anzumelden. Die Fristen können je nach Bundesland variieren. In der Regel sollte man innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Finanzamt anmelden.
Die Höhe des steuerfreien Erbes variiert je Hinterbliebenen. Stand 2023: Bei Ehepartnern sind es 500.000,00 € , Kinder 400.000,00 € , Enkelkinder 200.000,00 € usw..

