Bei der Beratung zu Erbrecht und Vermögensnachfolge sind individuelle Zielsetzung, steuerliche Optimierung (Freibeträge), Pflichtteilsrisiken, Formvorschriften für Testamente/Erbverträge sowie die Absicherung des Übergebers essenziell. Wichtig sind zudem die Planung zu Lebzeiten (Schenkungen), Unternehmensnachfolge, Vor-/Nacherbschaft und klare Formulierungen zur Vermeidung von Streitigkeiten.

