Wenn keine testamentarische Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden die nächsten Verwandten des Verstorbenen berücksichtigt. In der Regel erben der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder zuerst. Als Beispiel: Der Erblasser ist verheiratet und hat 2 Kinder. In dem Fall würden 50% des gesetzlichen Erbes an den Ehepartner und jeweils 25% an die 2 Kinder von den verbleibenden 50% aufgeteilt werden.


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