Bei der gesetzlichen Erbfolge richtet sich die Verteilung des Erbes nach dem Verwandtschaftsgrad der Erben. Als Beispiel: Der Erblasser ist verheiratet und hat 2 Kinder. In dem Fall würden 50% des gesetzlichen Erbes an den Ehepartner und jeweils 25% an die 2 Kinder von den verbleibenden 50% aufgeteilt werden.


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